Allgemeine Geschäftsbedingungen

      I. Allgemein

Die Resfeber GmbH ist eine deutsche Gesellschaft zur Vermietung von Fahrzeugen mit Dachzelt sowie Zubehör zum Campen, und dem Verkauf von Campingzubehör an Endverbraucher. Sie wird durch die allein Vertretungsberechtigten Geschäftsführer Mario Ingerisch und Sina Godefroy vertreten, und hat ihren Sitz in Hamburg. 

Registergericht: Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg

Registernummer: HRB 169265
USt.IdNr.: DE343997712 
E-Mail: kontakt@resfeber.de
Telefon: +49 (0) 160 750 9064

Die Fahrzeuge sowie das Zubehör werden ausschließlich für private Zwecke vermietet, wobei der Mieter des Fahrzeuges eigenverantwortlich steuert und für die Reiseroute selbst verantwortlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zu einem Pauschalreisevertrag nach §§651a-m BGB finden keine Anwendung. 

     II. Geltungsbereich

Verträge der Resfeber GmbH (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas Anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Die nachfolgenden AGBs regeln die Vermietung von Fahrzeugen und Zubehör der Resfeber GmbH und Drittanbietern. 
Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. 

   III. Zustandekommen des Mietvertrages

1. Vertragspartner

Der Mietvertrag wird zwischen der Resfeber GmbH und dem/den im Mietvertrag als Mieter hinterlegten Person schriftlich geschlossen. Sollten mehrere Personen im Mietvertrag hinterlegt sein, haften diese gesamtschuldnerisch für mögliche Schäden und Ansprüche aus dem Mietvertrag. Eine Übertragung der Haftung des Mieters auf dritte Personen ist nicht gestattet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die im Mietvertrag hinterlegten Personen und darin eingetragene Fahrer. 

Bei Zweifel an der Identität des Mieters oder den vorgelegten Ausweispapieren behält sich die Resfeber GmbH vor ohne gesonderte Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

2. Maßgebliche Dokumente Vermietung von Fahrzeugen

Die folgenden Dokumente sind maßgeblich für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses:

3. Maßgebliche Dokumente Vermietung von Zubehör
4. Zahlung und Kaution

   IV. Mietgegenstand

Der Mietgegenstand ist das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug inklusive eines bereits montierten Dachzeltes, einer vollausgestatteten Küchenbox, einer Kühlbox, eines gefüllten Frischwasserkanisters sowie das vorab gebuchte und schriftlich im Vertrag vereinbarte Zubehör. Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank und ausreichend Motoröl übergeben. 

Das Fahrzeug ist Vollkasko und Haftpflicht versichert. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt 100 Mio. Euro. Bei einem Vollkasko Schaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 500€, bei einem Teilkasko Schaden 150€. Beide Summen können durch zusätzlich buchbare Versicherungspakete reduziert werden. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden besteht kein beziehungsweise verringerter Versicherungsschutz.  

     V. Mietzeit

1. Mietzeitraum

Das Mietverhältnis beginnt an dem im Mietvertrag als Mietbeginn festgelegten Tag, an dem das Fahrzeug / das Zubehör beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet mit der Rückgabe des Fahrzeuges / Zubehörs (ausgehändigte Schlüssel und Fahrzeugdokumente) am vertraglich festgelegten Mietende am Firmensitz der Resfeber GmbH. Bei gebuchten Bring / Abholservice ist die Rückgabe an dem vertraglich vereinbarten Ort gestattet.

2. Abhol- und Rückgabezeiten

Wenn nicht anders vereinbart kann das Fahrzeug / das Zubehör ab 9 Uhr am Tag des vereinbarten Mietbeginns beim Vermieter abgeholt werden. Am vereinbarten Rückgabetag muss das Fahrzeug / das Zubehör bis 18 Uhr zurückgegeben werden.

3. Verspätete Rückgabe

Bei einer Rückgabe nach 18 Uhr behält sich die Resfeber GmbH vor eine Gebühr zu erheben. Wird das Fahrzeug erst binnen einer Stunde nach der vereinbarten Rückgabezeit übergeben beläuft sich diese auf 25 Euro. Jede weitere verspätete Stunde wird ebenfalls mit 25€ bemessen. Ab vier Stunden nach der vereinbarten Rückgabe wird eine Gebühr von 100 Euro fällig.  Jeder angefangene Folgetag wird ebenfalls mit 100 Euro berechnet. 

Die Resfeber GmbH muss über eine bereits absehbare verspätete Rückgabe umgehend in Kenntnis gesetzt werden, sollte dies nicht geschehen, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige bei den zuständigen Behörden zu stellen.

Bei einer verspäteten Rückgabe gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert und §545 des BGB ist nicht Anwendbar. 

Das Mietverhältnis kann nach Absprache und wenn keine Folgevermietung gebucht wurde, verlängert werden. Dazu muss der Mieter den Vermieter rechtzeitig vor Ablauf des Mietvertrags über die gewünschte Verlängerung informieren. Erst mit unterzeichnetem Anschlussmietvertrag und nach Ausgleich der erstellten Rechnung gilt der Vertrag als verlängert.

   VI. Mieter und Fahrer

1. Wer darf anmieten?

Fahrer ab 23 Jahren die mindestens seit einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Außerdem junge Fahrer, die über 18 Jahre alt sind, seit einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und das Young Driver Versicherungspaket dazu gebucht haben. 

2. Wer darf das Fahrzeug führen?

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag hinterlegten Mietern / Fahrern mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführt werden. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist nicht gestattet. 

  VII. Allgemeine Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln gemäß der Bedienungsanleitung zu beachten. Es gilt eine Überbeanspruchung des Fahrzeuges zu verhindern und dieses nur für zulässige Nutzungen zu gebrauchen. 

Der Fahrer ist verpflichtet das Fahrzeug nur zu führen, wenn er fahrtüchtig ist. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, oder sonstige berauschende Mitteln sind streng untersagt und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Auch bei einer Übermüdung oder bewusstseinseinschränkender Krankheit darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. 

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. 

1. Verpflichtungen im Bezug auf das Fahrzeug

Der Mieter ist verpflichtet die folgenden Kontrollen regelmäßig durchzuführen: Kontrolle des Reifendrucks, der Reifenbeschaffenheit, des Motoröl- und Wasserstandes und ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Warnlampen im Cockpit müssen beachtet werden und anhand der Bedienungsanleitung geprüft werden.

Der Mieter darf Reparaturen nur nach Absprache mit dem Vermieter beauftragen und erhält die Kosten nur nach vorlegen von Belegen erstattet. Der Zeitaufwand des Mieters für etwaige Reparaturen werden nicht von der Resfeber GmbH erstattet.     

Bei zu niedrigem Motoröl oder Wasserstand ist der Mieter verpflichtet diesem Abhilfe zu verschaffen. Das Fahrzeug darf nur mit Motorenöl befüllt werden, welches im beiliegendem Serviceheft des Fahrzeuges aufgeführt ist. 

Das Fahrzeug muss beim Verlassen ordnungsgemäß verschlossen werden und es gilt ein Rauchverbot. Optische oder technische Veränderungen an dem Fahrzeug sind verboten. Mitgeführtes Gepäck muss stets gesichert sein, sodass keine Gefahr für mitfahrende Personen oder das Fahrzeug besteht. Sollte ein Fahrradträger Bestandteil der Miete sein, muss sichergestellt werden, dass dieser und die Fahrräder ordnungsgemäß angebracht und gesichert sind. 

Die gesetzlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit mit Dachlast von 130 km/h darf nicht überschritten werden. 

Die Durchfahrtshöhe der Fahrzeuge samt Dachzelt beträgt 2,10m und muss stets beachtet werden.

2. Verpflichtungen im Bezug auf das Dachzelt

Der Mieter ist verpflichtet das Dachzelt ordnungsgemäß auf- und abzubauen und Vorsicht beim Betreten und Verlassen walten zu lassen. Die Federstäbe der Seitenfenster und des Einstieges müssen stets mit beiden Händen und abgewandt von Personen in die vorgesehenen Bohrungen eingesteckt werden. Zudem müssen die Befestigungsschrauben des Dachzeltes an den Trägern regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nachgezogen werden.

Bei starkem Sturm, ab Windstärke 8, darf das Dachzelt nicht aufgebaut sein/werden und während eines Gewitters dürfen sich keine Personen im Dachzelt aufhalten.

Bei mitreisenden Kindern sind die Eltern verpflichtet diese stets im Dachzelt zu beaufsichtigen und jegliches Toben und Hüpfen zu unterbinden. 

Im Dachzelt herrscht ein generelles und absolutes Rauchverbot. Dauerhafte optische Veränderungen sind ebenfalls verboten.

3. Verpflichtungen bei Schäden, Unfall oder Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet die Resfeber GmbH bei Schäden, einem Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges möglichst umgehend, aber spätestens nach 24 Stunden, zu informieren. Bei Missachten der Meldepflicht kann es zum Verfall des Versicherungsschutzes kommen. 

Bei jeglichen Schäden am Fahrzeug, auch ohne weitere Beteiligte oder einem Wildschaden, oder einem Unfall, auch unverschuldet, gilt eine unverzügliche Anzeigepflicht bei der Polizei. Sollte die Polizei den Vorgang nicht aufnehmen wollen, muss der Mieter dieses glaubhaft gegenüber der Resfeber GmbH bekunden. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet den im Handschuhfach befindlichen Europäische Unfallbericht vollständig auszufüllen. Vollständig ist der Bericht, wenn Fotos / Skizzen des Unfalls angefertigt und die Adresse aller Beteiligten / Zeugen, das Aktenzeichen, sowie Dienststelle und Namen der Ermittlungsbeamten eingetragen wurden. 

Der Unfallort darf nicht verlassen werden, bis alle benötigten Informationen aufgenommen wurden.

Der Mieter/ Fahrer darf keine gegnerischen Ansprüche anerkennen oder ein Schuldbekenntnis abgeben. 

Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges muss umgehend eine Strafanzeige bei den lokalen Behörden gemacht werden. 

Der Mieter verpflichtet sich bei der Aufklärung des Schadenereignisses aktiv mitzuwirken und alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. 

 VIII. Haftung des Mieters

1. Unbeschränkte Haftung des Mieters bei Überlassung an nichtberechtigte Fahrer

Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.  

2. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Fahrers

Durch den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung kann die Selbstbeteiligung für Schäden durch den Mieter und den berechtigten Fahrer beschränkt werden. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter und der berechtigte Fahrer für Schäden, bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Mieter und der Fahrer haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter und der Fahrer stellen die Resfeber GmbH von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Resfeber GmbH erheben.

3. Unbeschränkte Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers trotz vertraglicher Haftungsbeschränkungen bei Unfällen, Diebstahl, Vandalismus etc.

Die Haftungsreduzierung bei vertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Fahrers

gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist die Resfeber GmbH berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit gemäß § 81 Abs. 2VVG bestimmt. Sollte der Mieter / Fahrer die Vertragspflichten vorsätzlich verletzen, entfällt die Haftungsreduzierung. 

Im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Resfeber GmbH berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit gemäß § 81 Abs. 2 VVG bestimmt. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.

Mieter und Fahrer haften ungeachtet der etwaig vereinbarten Haftungsbeschränkung dem Vermieter in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz: 

4. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes

  Im Haftungsfalle haben Mieter und Fahrer folgende Schäden als Gesamtschuldner zu ersetzen:  

– Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren und etwaige weiter entstehende Kosten und Mietausfall in Höhe von 60 % der Tagessätze der jeweils gültigen Preisliste.

– Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich iim Mietvertrag hinterlegte Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.

Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges entfällt sämtlicher Versicherungsschutz.

   IX. Nutzung des Fahrzeuges

1. Zulässige Nutzungen des Fahrzeuges

2. Ausdrücklich untersagte Nutzungen des Fahrzeuges

3. Die Beförderung folgender Gegenstände ist ebenfalls untersagt

4. Zusätzliche Hinweise zur Nutzung des Fahrzeuges

     X. Haftung und Pflichten des Vermieters

1. Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden. 

2. Pflichten des Vermieters

Sollte das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, einer Panne oder Verlustes nicht zum Mietbeginn zur Verfügung stehen, und es dem Vermieter nicht möglich sein einen Ersatz bereitzustellen kann die Leistung seitens des Vermieters verweigert werden. Bereits geleistete Zahlungen des Mieters werden unverzüglich zurückerstattet. Jegliche darüber hinaus gehenden Ansprüche des Mieters gegenüber der Resfeber GmbH sind ausgeschlossen.

   XI. Vertragsgebiet

1. Wo darf das Fahrzeug gefahren werden?

Das Fahrzeug darf in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören gefahren werden. 

2. Landesspezifische Gesetze und Verkehrsvorschriften

Der Mieter ist verpflichtet sich vorab über landesspezifische Verkehrsvorschriften und Gesetze zu informieren und diesen folgen zu leisten. Der Mieter muss Sorge dafür tragen, dass jegliche im Ausland benötigte technische Voraussetzungen und Ausstattung im Wagen vorhanden sind. Bei rechtzeitigem Informieren der geplanten Route hilft die Resfeber GmbH bei der Umsetzung dieser Vorschriften. 

Bei Missachtung landesspezifischer Gesetze oder Vorschriften haftet der Mieter. 

  XII. Versicherung

1. Welcher Versicherungsschutz besteht für das Fahrzeug?

Das Fahrzeug ist mit einer Haftpflichtversicherung und einer Vollkasko, einschließlich Teilkasko, Versicherung gegen Schäden versichert. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt bei einem Vollkasko Schaden 500 Euro, bei einem Teilkasko Schaden 150 Euro. Durch hinzubuchen von zusätzlichen Versicherungspaketen kann der Selbstbehalt reduziert werden. 

2. Was ist nicht versichert?

Bei den folgenden Ereignissen besteht kein Versicherungsschutz und der Mieter muss für den Schaden haften:

Des Weiteren sind folgenden Dinge ebenfalls nicht im Versicherungsschutz inbegriffen:

Bei Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden wird der Versicherungsschutz entsprechende der Schwere des Verschulden des Mieters gekürzt.

3. Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?

Das Fahrzeug ist mit einem Schutzbrief versichert, im Falle, dass die Fahrt nach einer Panne, einem Unfall oder nach Verlust nicht fortgesetzt werden kann, werden folgende Leistungen erbracht:

Bei eingeschränkter Mobilität ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Sollte ein medizinischer Notfall oder ein ähnliches Ereignis die Weiterfahrt des Mieters beeinträchtigen, muss ebenfalls der Vermieter informiert werden. 

Der Schutzbrief greift nicht, wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden oder im Rahmen eines genehmigten Rennens auftraten. Bei grob fahrlässigem herbeiführen des Schadens, kann die Leistung gemäß der Schwere des Verschulden gekürzt werden. 

 XIII. Preise und Bezahlung

1. Preise

Aktuelle Preise können auf unserer Website eingesehen werden und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Dauer und Reisezeit haben Einfluss auf die Preisbildung. 

2. Rechnung

Die Rechnung wird von der Resfeber GmbH gemäß gesetzlicher Vorgaben in elektronischer Form erstellt und an eine E-Mail Adresse des Mieters verschickt. Eine Rechnung in Papierform kann bei Bedarf unter kontakt@resfeber.de angefordert werden.

3. Bezahlarten

Wir akzeptieren Zahlungen via Paypal, Kreditkarte, zu den auf unserer Internetseite aufgeführten Bedingungen oder per Überweisung auf das folgende Konto: 

Kontoinhaber: Resfeber GmbH
Name des Kreditinstitutes: Commerzbank Hamburg
IBAN: DE79200400000635751100
BIC: COBADEFFXXX

Barzahlungen sind nicht möglich. 

Wird mit Kreditkarte bezahlt, ist die Resfeber GmbH berechtigt, auch eventuell aufgetretene Schäden bzw. die Schadenselbstbeteiligungen über die Kreditkarte abzurechnen.

4. Was ist im Mietpreis enthalten?

Bei Buchung eines Fahrzeuges ist die Nutzung des Wagens, eines Dachzeltes, eine komplett ausgestattete Küchenbox, sowie ein gefüllter Frischwassertank und eine Kühlbox während der vereinbarten Mietzeit enthalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Wartung, Steuern, Versicherung und Schmierstoffe sind ebenfalls bereits im Buchungspreis enthalten. Alle während der Mietzeit anfallende Kosten wie Kraftstoff, zusätzliche Schmierstoffe, Stellplatzgebühren, Maut, Verkehrs- und Parktickets trägt der Mieter.

Zusätzliche Leistungen, Services und Zubehöre sind gegen Aufpreis gemäß unserer Website buchbar. 

5. Servicegebühr

Bei jeder Buchung eines Fahrzeuges ist eine einmalige Servicegebühr von 59,- Euro fällig und wird in der Schlussrechnung mit aufgeführt. Ausgeschlossen sind angebotene Specials, welche die Servicegebühr explizit beinhalten. 

6. Anzahlung und Fälligkeiten

Der Mieter ist verpflichtet den vereinbarten Mietpreis gemäß der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu entrichten. 

Spätestens 5 Werktage nach Buchung ist eine 30% Anzahlung des Buchungspreises zu entrichten. Spätestens 21 Tage vor Reisebeginn müssen die restlichen 70% via Kreditkarte, Paypal oder Überweisung beglichen sein. Sollte zwischen dem Buchungs- und dem Beginn der Mietzeit weniger als 21 Tage liegen ist die volle Rechnungssumme binnen 5 Werktagen und spätestens bei Mietbeginn zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Vermieter vor den Mietvertrag ohne Frist zu kündigen bzw. zurückzutreten.

7. Kaution

Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten, zusätzlich zum Mietpreis, eine Kaution in Höhe von 750 Euro zu leisten. Die Kaution muss 7 Tage vor Mietbeginn auf das unten aufgeführte Konto der Resfeber GmbH eingegangen sein. Ohne die hinterlegte Kaution ist eine Vermietung ausgeschlossen. 

Kontoinhaber: Resfeber GmbH
Name des Kreditinstitutes: Commerzbank Hamburg
IBAN: DE79200400000635751100
BIC: COBADEFFXXX

Die Resfeber GmbH ist nicht verpflichtet die hinterlegte Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen, und eine Verzinsung auf diese erfolgt nicht. 

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges spätestens 10 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, beziehungsweise die Blockierung der Kreditkarte aufgehoben. 

Eine Haftung des Mieters für verdeckte oder versteckte Beschädigungen, die erst zeitverzögert durch die Resfeber GmbH festgestellt werden konnten, bleibt gemäß allgemein geltender Vorgaben bestehen. 

8. Rabattaktionen

Rabattaktionen können nur auf nicht rabattierte Produkte genutzt werden und sind nicht kombinierbar. Rabatt Codes können nur online beim Check-Out Prozess eingelöst werden. Es ist nicht möglich diese nachträglich einer Bestellung hinzuzufügen. Es gelten die jeweils angegebenen Bedingungen des Rabattcodes. 

9. Gutscheine

Bei dem Kauf eines Gutscheines wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben.

Ist der Preis der Leistung, für die der Gutschein eingelöst wird, geringer als der Gutscheinwert, wird dieser Differenzbetrag hinterlegt und kann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins über den Differenzbetrag entspricht der verbleibenden restlichen Gültigkeitsdauer des ursprünglichen, nur teilweise eingelösten Gutscheins.

Gutscheine der Resfeber GmbH haben die gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. 

 XIV. Nebenkosten und gegebenenfalls anfallende Kosten

1. Rückführung

Wird das Fahrzeug nicht am Firmensitz der Resfeber GmbH oder im Rahmen des Bring- und Abholservice vereinbarten Standort durch den Mieter zurückgegeben, und wurden keine expliziten schriftlichen abweichende Vereinbarungen getroffen, muss der Mieter für sämtliche anfallende Kosten der Rückführung aufkommen. Eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro und eine Fahrerpauschale von 1,50 Euro pro zurückgeführten Kilometer wird ebenfalls durch den Vermieter erhoben. 

2. Kraftstoff

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank zurückgeben. Sollte das Fahrzeug nicht vollständig getankt sein, werden dem Mieter die Kosten der Betankung sowie eine Servicegebühr von 25 Euro in Rechnung gestellt.

3. Reinigung

Das innere des Fahrzeugs und Dachzelts muss besenrein an den Vermieter übergeben werden und alle persönlichen Gegenstände müssen entfernt worden sein. Das bedeutet, grobe Verschmutzungen müssen sachgemäß sowohl aus dem Fahrzeug, als auch aus dem Dachzelt, entfernt worden sein. Der Wassertank muss entleert, die Kühlbox von innen ausgewischt und die Küchenbox sowie das darin befindliche Geschirr gesäubert sein. Wenn dies erfolgt ist, übernimmt der Vermieter die übrige innere Reinigung. 

Die Außenreinigung des Fahrzeuges und Dachzeltes liegt komplett beim Vermieter.

Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht in einem besenreinen Zustand behält sich der Vermieter vor eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu berechnen. Sollte die Verschmutzung so stark sein, dass eine professionelle Reinigung nötig wird erhöht sich diese auf die konkret entstandenen Kosten.  

4. Fundsachen

Alle persönlichen Gegenstände des Mieters müssen vor der Rückgabe aus dem Fahrzeug entfernt worden sein. Die Resfeber GmbH übernimmt keine Haftung für vergessene Gegenstände. 

5. Rauchverbot

Sowohl im Fahrzeug als auch im Dachzelt gilt ein striktes Rauchverbot. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot muss der Mieter für den Wertverlust sowie eine professionelle Reinigung in Höhe des konkret entstandenen Schadens aufkommen. 

6. Maut, Park- und Verkehrstickets

Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Verkehrs- oder Ordnungswidrigkeiten die mit dem Fahrzeug während der Mietzeit begangen wurden. Dazu gehören Park- und Verkehrstickets sowie sonstige Verstöße und Bußgelder. Für jeden zu bearbeitenden Verstoß erhebt die Resfeber GmbH eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro. 

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, alle während der Mietzeit anfallenden Mautgebühren rechtzeitig und vollständig zu entrichten. Bei nachträglicher Bearbeitung durch die Resfeber GmbH fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro Mautabrechnung an.

Der Mieter stellt die Resfeber GmbH von allen gerichtlichen und behördlichen Kosten resultierend aus Verstößen oder der Benutzung von Mautstrecken während der Mietzeit frei.

  XV. Schäden am Dachzelt / Zubehör

1. Schäden am Dachzelt

Für Schäden am Dachzelt durch Missachten der Durchfahrtshöhe, Bedienfehler bei Auf- und Abbau, dem Aufbau trotz schweren Sturms, oder fahrlässigem Verhalten haftet der Mieter im vollen Umfang. 

Der Vermieter ist unverzüglich, aber spätestens nach 24 Stunden, über Schäden am Dachzelt zu informieren. 

2. Verstoß gegen das Rauchverbot im Dachzelt

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot im Dachzelt muss der Mieter für den Wertverlust sowie eine professionelle Reinigung in Höhe des konkret entstandenen Schadens aufkommen. 

3. Schäden oder Verlust der Küchenbox , des Inventars oder des Zubehörs

Der Mieter muss den Vermieter bei Schäden oder dem Verlust des Inventars in Kenntnis setzen.  

Den Verlust oder Schäden an der Küchenbox, dem Inventar oder dem Zubehör muss der Mieter gemäß  der Höhe des Schadens erstatten. Pro Verlust wird eine Servicepauschale von 3 Euro in Rechnung gestellt.  Pro Verlust wird eine Servicepauschale von 3 Euro in Rechnung gestellt. 

 XVI. Stornierung oder Kündigung

1. Stornierungsbedingungen

Stornierungen bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit sind für den Mieter kostenfrei. Bei einer Stornierung durch den Mieter zwischen 59 und 42 Tagen vor der vereinbarten Mietzeit erhält dieser die bereits geleistete Anzahlung als Gutschein gutgeschrieben. Eine Stornierung seitens des Mieters 41 bis 22 Tage vor Reiseantritt resultiert in den Einbehalt der Anzahlung, folglich 30% des Buchungspreises. Bei einer Stornierung 21 Tage bis 6 Tage vor Beginn der Mietzeit werden 70% des gesamten Mietpreises vom Vermieter einbehalten. Eine Stornierung die 5 Tage oder kürzer vor der vereinbarten Mietzeit durch den Mieter erfolgt resultiert in den Einbehalt von 90% des vereinbarten Mietpreises.

Eine Stornierung muss in Schriftform via Post oder via Textform via E-Mail erfolgen. 

2. Stornierung der Zubehöre

Gebuchte Zubehöre und Services können nicht separat storniert werden und sind in vollem Umfang im Mietpreis enthalten. 

3. Kündigung

Die ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Die Außerordentliche Kündigung und ein Rücktritt gemäß gesetzlichen Bestimmungen bleibt unverletzt. 

Sollte ein Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Mietzeitraum so sehr beschädigt sein, dass eine kurzfristige Reparatur nicht möglich ist, können die Parteien von dem Vertrag zurücktreten. Die angefallenen Kosten der Mietzeit bis zum Unfall / Pannenereignis trägt der Mieter.  

Eine außergewöhnliche Kündigung seitens der Resfeber GmbH ist möglich, wenn der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h fortlaufend missachtet wird, das Vertragsgebiet verlassen wurde, die Anzahl der Schadensfälle ein Normalmaß übersteigt, oder eine Straftat mit dem Mietfahrzeug begangen wurde. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Mieter verpflichtet das Fahrzeug und die dazugehörigen Papiere und Zubehöre unverzüglich an die Resfeber GmbH auszuhändigen. Eine Rückerstattung eines Teils des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

Sollte die Resfeber GmbH unverschuldet, beispielsweise durch einen Unfall des Vormieters oder den Verlust des Fahrzeuges, nicht in der Lage sein ein Fahrzeug nach Vertragsschluss bereitzustellen und ein Ersatzfahrzeug nicht beschaffbar sein, so ist der Vermietung von den Vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen des Mieters werden unverzüglich zurückerstattet. 

XVII. Übergabe des Fahrzeugs

1. Nichtabholung des Fahrzeuges

Sollte der Mieter zum abgemachten Mietbeginn das Fahrzeug nicht entgegennehmen, ohne zuvor den Mietvertrag storniert zu haben, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits vom Mieter geleistete Zahlungen müssen nicht vom Vermieter zurückerstattet werden. 

2. Verspätete Abholung

Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbaren Tag des Mietbeginns abholen, sondern zu einem verspäteten Tag während der abgemachten Mietdauer, muss er den Vermieter darüber informieren damit die Reservierung nicht verfällt. Eine Zurückerstattung der nicht genutzten Tage vom Vermieter oder eine Verlängerung der Mietzeit um die verfallenen Tage ist ausgeschlossen. 

3. Zustand des Fahrzeuges, Dachzeltes und Zubehörs

Das Fahrzeug wird gereinigt, vollgetankt, fahrbereit und verkehrssicher übergeben. Reifendruck und sämtliche Betriebsstoffe werden vor der Übergabe von der Resfeber GmbH geprüft und gemäß Betriebsanleitung befüllt. 

Das Dachzelt und die Zubehöre werden gereinigt, vollständig und einsatzbereit übergeben. 

4. Ablauf der Übergabe

Bei der Übergabe des Fahrzeuges erhält der Mieter eine detaillierte Einführung in das Fahrzeug, den Aufbau des Dachzeltes und die Zubehöre. Es wird der Schlüssel und der Fahrzeugschein übergeben und das Übergabeprotokoll im Beisein des Mieters ausgefüllt. 

5. Übergabeprotokoll

Bei der Übergabe des Fahrzeuges ist es die Pflicht des Mieters das Fahrzeug gründlich auf Schäden zu untersuchen. Die Mängel werden im Übergabeprotokoll detailliert aufgeführt und durch die Unterschriften beider Vertragspartner bestätigt. Sollten dem Mieter später Mängel auffallen, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, können diese nicht mehr nachträglich berücksichtigt werden. 

XVIII. Rückgabe des Fahrzeuges

1. Beendigung des Mietvertrages

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit oder der Rückgabe des Fahrzeuges / der Zubehöre. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs / der Zubehöre nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne eine vorab vereinbarte Vertragsverlängerung fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

2. Vorzeitige Rückgabe

Sollte der Mieter das Fahrzeug vor dem vereinbarten Ende der Mietzeit zurückgegen wird keine Rückerstattung der nicht genutzten Mietdauer seitens des Vermieters fällig. Das Mietverhältnis endet in diesem Fall mit Rückgabe des Fahrzeuges und kann nicht nachträglich fortgesetzt werden. 

3. Zustand des Fahrzeuges, Dachzeltes und Zubehörs

Das innere des Fahrzeugs und Dachzelts muss besenrein an den Vermieter übergeben werden und alle persönlichen Gegenstände müssen entfernt worden sein. Das bedeutet, grobe Verschmutzungen müssen sachgemäß sowohl aus dem Fahrzeug als auch aus dem Dachzelt entfernt worden sein, der Wassertank muss entleert, die Kühlbox von innen ausgewischt und die Küchenbox sowie das darin befindliche Geschirr komplett und gesäubert sein. Sämtliches Zubehör muss ebenfalls sauber und komplett übergeben werden.

Die Außenreinigung des Fahrzeuges und Dachzeltes liegt komplett beim Vermieter. 

Das Fahrzeug muss vollgetankt an die Resfeber GmbH übergeben werden. 

Weitere Details zu Kosten bei grober Verschmutzung etc. können dem Punkt „Nebenkosten und gegebenenfalls anfallende Kosten“ entnommen werden. 

4. Ablauf der Rückgabe

Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird dieses, das Dachzelt, die Küchenbox und das Zubehör in Anwesenheit des Mieters durch die Resfeber GmbH auf Schäden / Verluste hin überprüft. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in einem Rückgabeprotokoll, dass sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter unterzeichnet werden muss, festgehalten. Der Mieter muss den Fahrzeugschein und den Schlüssel des Fahrzeuges an die Resfeber GmbH aushändigen. 

5. Schäden am Fahrzeug in Anwesenheit des Mieters bei Rückgabe festgestellt

Sollten bei der Rückgabe Schäden am Fahrzeug, Dachzelt oder Zubehör festgestellt werden, werden diese im Rückgabeprotokoll aufgenommen und wann immer möglich bereits mit einem Schadensbetrag hinterlegt. Der Mieter muss die Kosten der Instandsetzung/Reparatur gemäß des konkret entstandenen Schadens tragen und die Rückzahlung der Kaution wird um diesen Betrag gekürzt. Das Rückgabeprotokoll muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. 

6. Schäden am Fahrzeug in Abwesenheit des Mieters nach Rückgabe festgestellt

Sollten Schäden erst nach der Rückgabe ersichtlich werden, wird davon ausgegangen, dass der Mieter diese verursacht hat. Sollte der Mieter nicht nachweisen können, dass die Schäden bereits bei der Übergabe vorhanden waren muss der Mieter auch in diesem Fall sämtliche Kosten für die Endstandsetzung tragen. 

7. Daten in Navigations- und Kommunikationssystemen

Die Fahrzeuge der Resfeber GmbH sind mit modernen Navigations- und Telekommunikationsgeräten ausgestattet. Bei Kopplung mit Mobilfunkgeräten des Mieters können gegebenenfalls dessen Daten im Fahrzeug gespeichert werden. Der Mieter ist verpflichtet vor Rückgabe des Fahrzeuges für eine Löschung dieser persönlichen Daten zu sorgen. Dies ist durch ein Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung gemäß der Bedienungsanleitung möglich.

XIX. Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. 

2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur für Eigenwerbung der Resfeber GmbH und kann gemäß §28 Abs.4 BDSG jederzeit vom Mieter widersprochen werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Zahlungsabwicklung. 

Die Fahrzeuge verfügen werksseitig über ein installiertes Tracking System, somit können Geschwindigkeits- und unerlaubte Grenzüberschreitungen von der Resfeber GmbH eingesehen werden. Sollte ein Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, behält sich die Resfeber GmbH vor die Standortdaten an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren kann die Resfeber GmbH von staatlichen Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden. Fahrzeugdatenerhebung und deren Nutzung dienen einzig der Absicht unsere Fahrzeuge gegenüber vertraglichen Bedingungen / AGB’s der Resfeber GmbH zu schützen.

3. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, Unternehmer im Sinne von §14BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg. 

4. Schriftform

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags erfordern der Schriftform.

5. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr.9 BGB besteht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Zeitraum kein Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Buchungen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder auf digitalem Weg abgeschlossen wurden. 

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Vertragspartner nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in redlicher Weise vereinbart hätten. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.